Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Rayworks B.V. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese geschuldet wird.
Rayworks führt Laserreinigungsarbeiten fachgerecht nach dem Stand der Technik aus. Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang, Stromversorgung, sichere Arbeitsbedingungen und erforderliche Genehmigungen.
Die Reinigung erfolgt materialschonend mittels Pulslaser. Das Ergebnis hängt von Material, Beschichtung, Korrosion, Vorbehandlungen und Verschmutzung ab. Farbunterschiede, Korrosionsnarben oder frühere Reparaturen können nach der Reinigung sichtbar werden und stellen keinen Mangel dar.
Laserarbeiten werden nach den geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Der Auftraggeber unterstützt erforderliche Absperrungen und Schutzmaßnahmen.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung schriftlich beanstandet wird.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rayworks haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Übrigen nur für unmittelbare Schäden. Die Haftung ist auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. ersatzweise auf den Nettoauftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer.
Angebote, Zeichnungen, Dokumentationen und Konzepte bleiben Eigentum der Rayworks B.V.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Soweit Bauabzugssteuer relevant ist, kann eine Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG vorgelegt werden, sobald diese erteilt wurde. Umsatzsteuerliche Regelungen, einschließlich §13b UStG, werden je nach gesetzlicher Verpflichtung angewendet.
Es gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Gerichtsstand ist der Sitz der Rayworks B.V., soweit gesetzlich zulässig.